Die Datenschutzgrundverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Was auf Konzerne abschreckend wirken soll, kann so pauschal formuliert leider auch ehrenamtlich Aktive abschrecken. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Werden tatsächlich Bußgelder gegen Vereine verhängt und in welchen Größenordnungen bewegen sich diese?
Die Stiftung Datenschutz hat einen Mitarbeiter der niedersächsischen Datenschutzaufsichtsbehörde zu Gast und lässt sich aus der aufsichtsbehördlichen Praxis berichten. Neben theoretisch möglichen Bußgeldern wird es um Beschwerden von betroffenen Personen und Prüfungen durch die Aufsicht bei Vereinen gehen. Typische Fragestellungen, mit denen sich Vereine bei Beratungsanfragen an die Aufsicht wenden, interessieren die Stiftung ebenfalls.
Das Webinar findet am 24. Januar 2021 statt. Bis zum 10. Januar besteht die Möglichkeit, ihnen Fragen zukommen zu lassen, die sie in gesammelter Form und anonymisiert an den Referenten weiterleiten. Schicken Sie diese bitte per E‑Mail an ehrenamt@stiftungdatenschutz.org; eine detaillierte Einzelfallanalyse ist leider nicht möglich.
Hinweis: Das Webinar wird entgegen der üblichen Praxis nicht aufgezeichnet
Weitere Informationen finden sich hier.